Der Gesprächskreis für pflegende Angehörige der Kolpingsfamilie Nottuln lädt zum Vortrag ein.
Vorsorgevollmacht, nicht nur eine Altersfrage.
Eine Situation, die niemand sich wünscht, die aber das Leben von einem zum anderen Tag verändert: Die Ehefrau liegt nach einem Verkehrsunfall im Koma, die Mutter wird durch einen Schlaganfall pflegebedürftig. Die meisten Menschen gehen davon aus, dass sie in solchen oder ähnlichen Fällen automatisch für ihre nächsten Angehörigen lebensnotwendige Entscheidungen treffen können. Allerdings- und das wissen viele nicht – kann man ohne eine entsprechende Vollmacht nicht stellvertretend für den Angehörigen handeln. Man kann z.B. nicht über Konten des Angehörigen verfügen, oder einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Erst wenn der Angehörige durch das Amtsgericht in einem formellen Verfahren die gesetzliche Betreuung übertragen bekommt, kann man für den kranken Menschen handeln.
Der Gesprächskreis der Kolpingfamilie Nottuln bietet zu dem Thema “Vorsorgevollmacht, gesetzliche Betreuung und Patientenverfügung“ einen Vortragsabend an. Die Referentin ist Anne Thier, Sozialarbeiterin beim Sozialdienst kath. Frauen in Coesfeld. Sie informiert über die Möglichkeiten, für solche Fälle rechtzeitig zur Vermeidung eines formellen Betreuungsverfahrens eine sogenannte Vorsorgevollmacht für eine Person des Vertrauens auszustellen. Mit dieser Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtige z.B. medizinische oder finanzielle Belange für den Betroffenen vertreten. Um zu erreichen, dass der Bevollmächtigte möglichst im Sinne des Betroffenen entscheidet, ist es wichtig, eine möglichst detaillierte Vollmacht aufzusetzen. Darin kann z.B. aufgeführt sein, in welches Altenheim der Betroffene möchte und vieles andere mehr.
Eine detaillierte Vollmacht setzt voraus, dass der Betroffene sich mit der möglicherweise eintretenden Situation rechtzeitig auseinandersetzt. In Eile lässt sich eine solche Vorsorgevollmacht erfahrungsgemäß nicht aufsetzen. An dem Abend wird dargestellt, worauf zu achten ist, wenn ich mich mit dem Gedanken trage, eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Informationen zu Erstellung einer Patientenverfügung werden ebenfalls erläutert. Die Referentin wird für Fragen und Diskussionen zur Verfügung stehen. Der Abend findet statt am Dienstag, 19.01.2016 um 20.00 Uhr im Pfarrheim in Nottuln, Heriburgstr. 12.